Das Dekanat ist das zentrale Verwaltungsgremium der Fakultät. Es ist für viele weitgehende und wichtige Fragen und Entscheidungen zuständig und sitzt in der Mitte der Informationsflüsse der Fakultät. Eine enge Anbindung an das Dekanat ist so oft Voraussetzung von Beteiligung und Mitbestimmung in den wichtigen Angelegenheiten der Fakultät. Bisher sitzen im Dekanat jedoch nur Professorinnen. Auch dies führt zu einem Informationsvorteil in der Gruppe der Professorinnen und einem Informationsnachteil in den anderen Statusgruppen. Oft erreichen wichtige Informationen die Statusgruppe der Studierenden erst zu einem Zeitpunkt in der eine Beteiligung nur durch das unnötige Anstoßen bei Professorinnen und ein unnötiges Ausbremsen der Prozesse möglich wäre.
Das Hochschulgesetz NRW sieht in §27 (6) Satz 4 die Möglichkeit vor, dass bis zur Hälfte der Prodekaninnen aus anderen Statusgruppen als den Professorinnen (Wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende der Verwaltung, Studierende) gewählt werden können. Die Grundordnung der TH Köln (so was wie die Satzung/Verfassung unserer Hochschule) greift diese Möglichkeit in §22 (2) auf und überträgt näheres an die Fakultätsordnungen (Satzung/Verfassung der Fakultät). Die Fakultät für Architektur hat dies genutzt und, über §6 (1), sowohl den wissenschaftlichen Mitarbeitenden und den Studierenden jeweils eine Prodekanin (So etwas wie Abteilungsleitungen oder Ministerinnen) im Dekanat gegeben.
Wir sollten uns als Fachschaft für die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten aussprechen und min. eine Prodekanin für die Studierenden und, bei Forderungen aus den jeweiligen Statusgruppen, für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Mitarbeitenden der Verwaltung aussprechen. Es würde die Studierenden besser in die Prozesse der Fakultät einbinden und für ein frühestmögliches Mitwirken an entscheidenden Prozessen wie der Erarbeitung von Studiengängen und neuen Professuren ermöglichen. Es würde es dem Dekanat aber auch erleichtern Perspektiven und Positionen der Statusgruppen, abseits der Professor*innen, einzubeziehen. In einem ersten Schritt sollte die Sache mit dem Dekanat und Kohls besprochen werden und die studentischen Mitglieder im Fakultätsrat einen Antrag einreichen der das Dekanat mit der Prüfung und Erarbeitung einer Änderung der Fakultätsordnung zur Umsetzung des Vorschlags beauftragt.
Die erwähnten Dokumente sind als PDF beigefügt, für die die Paragraphen lesen wollen.